Mittwoch, 13 März, 2024

Paare im Trennungsjahr: Das ist zu beachten!

Paare im Trennungsjahr!

Hat ein Paar den Entschluss gefasst sich scheiden zu lassen soll es möglichst schnell gehen. Doch zwischen der Entscheidung und einer rechtskräftigen Scheidung liegt ein gesetzlich vorgeschriebener Trennungszeitraum das sogenannte Trennungsjahr. Dieses Trennungsjahr muss vor der Einreichung des Scheidungsantrags eingehalten werden. Es zeigt dass die Ehe gescheitert ist dass die Partner nicht mehr in einer Lebensgemeinschaft leben und auch keine Aussicht mehr darauf besteht dass diese wieder aufgenommen wird.

Getrennte Haushalte!

Die Ehepartner teilen weder Tisch noch Bett miteinander und wenigstens einer von beiden lehnt die häusliche Gemeinschaft ab. Eine Trennung liegt vor, wenn einer der Partner aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist oder wenn die Ehepartner getrennt innerhalb der ehelichen Wohnung leben. Im letzten Fall muss eine vollständige Trennung in allen Lebensbereichen vorgenommen werden, d. h. getrennte Zimmer, getrennte Kassen und getrennte Haushaltsführung.

Was muss beachtet werden?

Trotz der emotional angespannten Situation sollten beide Partner versuchen, die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Trennung und der bevorstehenden Scheidung sachlich zu klären. Einen Überblick über die wichtigsten Fragen finden Sie hier:

  • Umgangs- und Sorgerecht: Wo soll sich der Lebensmittelpunkt der Kinder befinden? Wer betreut die Kinder und wann? Können die Kinder abwechselnd bei einem der Partner betreut werden?
  • Kindesunterhalt: Kindesunterhalt erhält der Elternteil, welcher die Betreuung und Erziehung der Kinder übernimmt. Der andere Elternteil ist unterhaltspflichtig. In welcher Höhe Kindesunterhalt gezahlt werden muss, ist den Unterhaltssätzen der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen.
  • Wohnverhältnisse: Wer soll die bisher gemeinsam bewohnte Wohnung bzw. das Haus erhalten? In der Regel wird vereinbart, dass die Kinder und der sie betreuende Ehepartner in der gewohnten Umgebung bleiben.
  • Nutzung des Hausrates: Die zum Haushalt gehörenden Gegenstände sollten aufgeteilt werden. Ebenso müssen Entscheidungen über Eigentums- und Nutzungsrechte an vorhandenen Fahrzeugen getroffen werden.
  • Gemeinsame Verträge: Bestehende Verträge sollten überprüft werden. Welche können gekündigt werden und wie werden anfallende gemeinschaftliche Kosten, Versicherungsbeträge, Schulden, Kredite etc. weiterhin bezahlt? Außerdem sollten gemeinsame Bankkonten getrennt werden.
  • Vollmachten und Testamente: Kontrollvollmachten, Testamente und Erbverträge sollten überprüft und ggf. geändert werden. Gleiches gilt bei Lebensversicherungen, bei denen ein Partner als Begünstigeter eingetragen ist.
  • Trennungsunterhalt: Benötigt ein Partner im Sinne des Unterhaltssrechts finanzielle Unterstützung?

Wie geht es nach dem Trennungsjahr weiter?

Kam es während des Trennungsjahres nicht zur Versöhnung der Ehepartner, steht der Scheidungsantrag bevor. Dieser kann nach 10 Monaten eingereicht werden, da bis zum Scheidungstermin bei Gericht in der Regel noch einige Monate vergehen. Ist die Scheidung einvernehmlich und die Partner konnten sich über Sorgerecht, Unterhaltsansprüche und die Aufteilung von Hab und Gut einigen, kann die Scheidung beantragt werden. Inzwischen geht das sogar online. Nähere Informationen zu diesem noch relativ neuem Verfahren gibt es auf Scheidung online.de

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