Donnerstag, 14 März, 2024

Was tun bei Scheidung oder Trennung?

Trennung und Scheidung ist eine schlimme Zeit, vor allem für Kinder!

Wir von babynews.de informieren Euch über professionelle Beratungen bei Familienproblemen und sind bemüht Dir mit unserem Team mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Aber es gibt auch Fälle in denen es einfach nicht mehr weiter geht. Auch in diesen Zeiten stehen wir Euch zur Seite und informieren Sie deshalb über die aktuelle rechtliche Grundlage in Bezug auf Trennung und Scheidung. Eine Ehescheidung ist in den meisten Fällen ein äußerst unangenehmes Unterfangen und gerade in Deutschland müssen viele Faktoren beachtet werden.

Wir möchten Dich über den grundsätzlichen Ablauf einer Scheidung beraten, über das Sorge- und Unterhaltsrecht bei gemeinsamen Kindern informieren und schließlich auch die möglichen Kosten eines Scheidungsverfahrens darstellen. Wir geben dabei lediglich einen groben Überblick, eine Trennung oder eine Scheidung ist immer grundverschieden und bedarf häufig einer individuellen Beratung. Du kannst können sich bei weiteren Fragen direkt an eine auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei wenden. Die Kanzlei Schmidt bietet viele Informationen zum Familienrecht und eine gebührenfreie Beratungshotline.

Feste Kriterien für eine Scheidung

Ein Scheidungsverfahren kann in Deutschland nur durchgeführt werden, wenn mindestens ein Rechtsanwalt am Verfahren beteiligt ist. Dieser muss den entscheidenden Scheidungsantrag dem Familiengericht zustellen. In Deutschland wird nur das Scheitern der Ehe als Scheidungsgrund vor Gericht angenommen. Andere Gründe zählen nicht als zulässig. Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr bestehen kann und auch nicht erwartet werden kann, dass sie sich wieder herstellen wird. Weiterhin hat der Gesetzgeber eine Trennungszeit von einem Jahr vorgesehen. Erst nach dieser Zeit darf die Scheidung eingereicht werden. Damit soll überstürzten Entscheidungen vorgebeugt werden. Wenn der Scheidungswunsch nicht von beiden Partnern geäußert wird, verlängert sich die vorgeschriebene Trennungszeit auf drei Jahre. Erst dann gilt die Ehe vor dem Gesetz als gescheitert.

Kosten des Scheidungsverfahrens klein halten

Geschieht die Scheidung im Einvernehmen beider, kann auf eine Onlinescheidung zurückgegriffen werden. Das Verfahren ist noch relativ neu und wird erst von wenigen Internetseiten angeboten. In einer Onlinescheidung kann durch eine standardisierte Erfassung der Aufwand einer Scheidung minimiert werden. Wenn aber die wesentlichen Punkte einer Scheidung strittig sind, also die Regelung des Sorgerechts, Unterhaltsansprüche oder die Vermögensaufteilung, muss ein Anwalt zurate gezogen werden. Diese Punkte können in einer Scheidungsfolgevereinbarung vor dem Scheidungsverfahren bereits durchgesprochen werden. Wenn sich die Ehepartner dabei einigen können, wird die Gerichtsverhandlung vereinfacht und es können so ebenfalls Kosten gespart werden.

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