Mittwoch, 13 März, 2024

Ausstieg auf Zeit: Wiedereinstieg in den Job nach Mutterschutz und Elternzeit!

Wiedereinstieg nach Elternzeit und Mutterschutz!

Mütter die unmittelbar nach dem Mutterschutz ihre Arbeit wieder aufnehmen kehren in der Regel auf ihren alten Arbeitsplatz zurück und sind mit ihren Aufgaben noch bestens vertraut. Dennoch hat sich mit der Geburt eines Babys in der Familie einiges verändert und nichts ist mehr wie es vorher war. Ein Wiedereinstieg in das Berufsleben sollte daher frühzeitig geplant und vorbereitet werden.

Eine zuverlässige Kinderbetreuung ist unabdingbar

Von Seiten der Politik wird viel unternommen, um Eltern den Rücken für eine Wiederaufnahme ihrer Arbeit zu stärken. Neue Krippen und Kindergärten entstehen und der Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab 3 Jahren ist mittlerweile gesetzlich geregelt. Schwieriger hingegen ist es, einen Krippenplatz zu finden. Daher sollten sich alle arbeitswilligen Eltern möglichst bald nach der Geburt ihres Kindes um eine zuverlässige Kinderbetreuung kümmern. Jugendämter unterstützen einen bei der Suche. Sie vermitteln ferner Tagesmütter und verfügen über zahlreiche Adressen privater Elterninitiativen. Das Beantragen eines Betreuungsplatzes für Ihr Kind sollte daher zu den vorrangigen Dingen zählen, um die Sie sich kümmern, wenn Sie Ihren Wiedereinstieg in das Berufsleben planen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf ifb.de.

Das Recht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz

Klären Sie spätestens drei Monate vor Ablauf Ihrer Elternzeit mit Ihrem Arbeitgeber den Wiederbeginn Ihrer Tätigkeit. Ihr Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, Ihnen Ihren alten Arbeitsplatz wieder zur Verfügung zu stellen, jedoch in jedem Falle eine gleichwertige Stelle. Falls Sie eine Arbeitszeitreduzierung anstreben, informieren Sie ihn zeitgleich darüber. So bleibt Ihrem Vorgesetzten genügend Spielraum für die interne Organisation. Allerdings besteht nur Anspruch auf eine Arbeitszeitverkürzung, wenn Sie bereits sechs Monate im Unternehmen beschäftigt waren.  Weitere Voraussetzungen sind, dass die Firma mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigt und keine betrieblichen Gründe Ihrer persönlichen Planung im Wege stehen. Bleiben Sie auch während der Elternzeit mit Ihrem Arbeitgeber im Gespräch. So bleiben Sie und Ihre Pläne stets verankert.

Den Alltag schaffen auch Sie

Haben Sie einen Kinderbetreuungsplatz in der Tasche, können Sie sich ganz entspannt Ihrem Wiedereinstieg widmen. Waren Sie ein, zwei oder gar drei Jahre zu Hause, müssen Sie mit einigen Veränderungen rechnen. Vielleicht erwarten Sie neue Kollegen, sicherlich auch organisatorische und technische Neuerungen, so dass es Ihnen hilft, vorab weiterbildende Seminare zu besuchen. Familie und Beruf lassen sich bei einer fundierten Planung gut miteinander vereinbaren. Den Beweis hierfür erbringen Tag für Tag Millionen berufstätiger Eltern.

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