Donnerstag, 14 März, 2024

Nach Elternzeit: Das müssen Berufsrückkehrer beachten!

So startet man wieder gut in den Job!

Berufsrückkehrerinnen oder Berufsrückkehrer sind Frauen und Männer, die ihre Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger unterbrochen haben und nach einer bestimmten Zeit wieder (spätestens 1 Jahr nach Ende der Betreuungs- bzw. Erziehungszeit) in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen.

Als Erwerbstätigkeit bzw. berufliche Tätigkeit gelten:

  • sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • selbständige Tätigkeit
  • betriebliche Ausbildung
  • Arbeitslosigkeit

Der Wiedereinstieg sollte genau geplant sein, denn zumeist ist dieser mit grundlegenden Änderungen im privaten Bereich verbunden. Mit einer Doppelbelastung Haushalt & Kind sowie Job bleiben manche Tätigkeiten auf der Strecke, bzw. werden nicht mehr zu 100% erfüllt. Angesichts dieser und weiterer Herausforderungen brechen viele Mütter, bzw. Väter die Rückkehr in den Beruf ab. Doch steht dem Gegenüber die Freude bei der Arbeit. Viele Mütter/Väter schätzen es sehr, nach der Elternzeit wieder beruflich tätig zu sein. Dort genießen sie den Austausch unter Kollegen, ihren Einsatz für die Firma und den allgemeinen Ortswechsel.

Bedingt durch Internet und E-Mail ist es für Frauen heutzutage einfacher „am Ball zu bleiben“ und sich über den aktuellen Arbeitsmarkt zu informieren. Dies erfordert zwar Zeit, die insbesondere bei Müttern zumeist knapp bemessen ist, sollte jedoch jedem zukünftigen Wiedereinsteiger wert sein. Strukturierung des Tagesablaufs und Einforderung von Unterstützung durch die übrigen Familienmitglieder ermöglichen Entlastung bei den täglichen Haushalts-Pflichten. Viele Aufgaben können delegiert werden.

Besonders zu empfehlen ist die Kontakthaltung zum Arbeitgeber bzw. den ehemaligen Kollegen. So wird man über Neuerungen informiert und zeigt weiterhin Interesse am Beruf. Dies trägt entscheidend zu einer positiven Wiedereingliederung bei.

Wenn das Unternehmen nicht mehr existiert – oder der erlernte Beruf nicht das ist, womit sich der Berufsrückkehrer beschäftigen möchte, so gibt es mittlerweile vielfältige Möglichkeiten zur Weiterbildung, wie z.B. Fernstudium, Volkshochschule und Abendakademie. Aber auch Kurse, die von dem örtlichen Arbeitsamt angeboten werden, gehören dazu.

In bestimmten Fällen gibt es dafür Zuschüsse, so dass bei Teilnahme an solchen Weiterbildungen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen. Die meisten Arbeitsämter bieten einen speziellen Informations- und Beratungsservice für Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer an. Weitere Informationen bietet die Bundesagentur für Arbeit zu Themen wie:

  • Frau und Beruf
  • Checkliste zum Beratungsgespräch
  • Faltblatt zur Berufsrückkehr
  • 10 Tipps für Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer
  • Merkblatt 18 „Familie und Frau im Arbeitsförderungsrecht“
  • Strategien zur Jobsuche

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