Donnerstag, 14 März, 2024

Rechte

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) regelt auch die Rahmenbedingungen stillender Mütter am Arbeitsplatz. Als Arbeitnehmerin hast Du in folgenden Bereichen Schutzansprüche:

  • Es müssen die gleichen Bedingungen bezüglich des Arbeitsplatzes eingehalten werden, wie bei schwangeren Mitarbeiterinnen. Dies bezieht sich auf das Vermeiden von möglicherweise gesundheitsschädlichen schweren Arbeiten sowie für die Gewährung von Sitzmöglichkeiten bei vorwiegend stehenden Arbeitssituationen bzw. umgekehrt für das vermehrte Aufstehen bei eher sitzenden Tätigkeiten.
  • Die Arbeitszeit darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Auch hier gilt dieselbe Regelung wie für Schwangere. Nachtarbeit, Wochenendarbeit, Mehrarbeit von mehr als 8,5 Stunden täglich sind nicht gestattet.
  • Es gilt der Anspruch auf Stillzeiten, während denen die Stillende freigestellt ist (ohne diese Zeit nacharbeiten zu müssen). Dies sind mindestens zweimal 30min am Tag. Die Stillzeiten können auch an den Anfang oder das Ende der Arbeitszeit gelegt werden.

Im Zweifelsfällen wendet Euch am Besten an den Betriebsarzt, die Sicherheitsfachkraft oder das zuständige Gewerbeaufsichtsamt.

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