Donnerstag, 14 März, 2024

Gesetzliche Regelungen

 

Im schriftlichen Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit sind der Beginn und Umfang der gewünschten Arbeitszeit anzugeben. Auch die Verteilung der Arbeitszeit sollte enthalten sein. Wenn der bisherige Arbeitgeber einverstanden ist, kann man auch bei einem anderen Arbeitgeber bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten. Ist Euer bisheriger Arbeitgeber damit nicht einverstanden, muss er seine Ablehnung innerhalb von vier Wochen schriftlich begründen. Die Ablehnung kann nur erfolgen, wenn betriebliche Interessen dagegen sprechen.

Ein Rechtsanspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung besteht nur:

  • wenn die Arbeitsstelle mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt
  • man im Betrieb ohne Unterbrechung länger als sechs Monate angestellt ist
  • die gewünschte Teilzeit mindestens drei Monate andauert und einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden hat
  • keine dringenden betrieblichen Gründe dagegensprechen

Lehnt der Arbeitgeber die beanspruchte Verringerung der Arbeitszeit ab, muss dies innerhalb von 4 Wochen schriftlich geschehen. Ansonsten kann der Arbeitnehmer Klage einreichen. Eine Verringerung der Arbeitszeit kann während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal beansprucht werden. Nach der Elternzeit können Sie wieder zu der Arbeitszeit zurückkehren, die Sie vor Beginn der Elternzeit hatten

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