Donnerstag, 14 März, 2024

Anspruch auf Kindergeld besteht mit der Geburt

 

Kindergeld steht grundsätzlich den Kindern zu
Nicht in allen Fällen muss das Kindergeld an die Eltern ausgezahlt werden. Sind die Kinder selbst auf das Geld angewiesen, besteht die Möglichkeit, einen „Antrag auf Abzweigung“ zu stellen. Das Kindergeld wird dann direkt an das Kind überwiesen werden. Studenten und Auszubildende, die auf diese Weise ihre Lebenshaltungskosten decken müssen, können sich so den Umweg über das Konto der Eltern ersparen. Dies ist möglich, weil das Kindergeld generell den Kindern zugedacht ist und von ihren Eltern auch nur für das jeweilige Kind genutzt werden darf. Verwenden Eltern das Geld für einen anderen Zweck, verletzen sie ihre gesetzliche Unterhaltspflicht. Auch in diesem Fall kann das Kind einen Antrag auf Abzweigung stellen. Diese Regelung greift auch, wenn der Aufenthaltsort der Eltern nicht bekannt ist.

Auszahlungstermine für das Kindergeld
Das Kindergeld wird von der Familienkasse zu festen Terminen im Monat ausbezahlt. Jedes Kind erhält eine eigene Nummer, deren Endziffer den Auszahlungstermin bestimmt. Diese Termine werden jedes Jahr neu festgelegt und von der Familienkasse bekanntgegeben. Im Januar 2014 entspricht beispielsweise die Endziffer 0 dem 3. Januar, die Endziffer 1 dem 4. Januar, die Endziffer 2 dem 7. Januar, die Endziffer 3 dem 8. Januar usw. Änderbar sind diese Termine nicht. Weitere Fragen zu sozialen Leistungen für Kinder werden unter anderem auf Finanzfrage.net beantwortet.

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