Dienstag, 19 März, 2024

Wichtige finanzielle Hilfestellungen für Alleinerziehende

Wichtige Informationen zum Kindergeld (Stand 01.01.2016)

Die Höhe des Kindergeldes ist vom Einkommen unabhängig. Ab der Geburt des Kindes haben Eltern Anspruch darauf:

•    Für das erste und zweite Kind 190€ monatlich
•    für das dritte Kind 196€ monatlich
•    für das vierte und jedes weitere Kind 221€ monatlich.

Sie erhalten Kindergeld

•    für Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
•    für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr,
•    für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Der barunterhaltspflichtige Elternteil hat keinen Anspruch auf das Kindergeld. Allerdings verringern sich seine Unterhaltszahlungen um die Hälfte des Kindergeldbetrages.

 

Wie lange erhalten Sie Elterngeld?

Um das erste Jahr mit Ihrem Kind so intensiv wie möglich erleben können, steht Ihnen als Alleinerziehende/r – so wie auch Paaren – Elterngeld  zu. Das Elterngeld liegt zwischen 65% und 100% des monatlichen Nettoeinkommens. Höchstens können 1.800€ pro Monat, mindestens 300€ pro Monat ausbezahlt werden. Sie können das Elterngeld für zwei bis zwölf Monate beantragen.

Die Dauer des Zuschusses kann auf 14 Monate erweitert werden, wenn Sie die Auszahlung als Ausgleich für das wegfallende Erwerbseinkommen nutzen möchten. Dies ist aber nur möglich, wenn

•    der alleinerziehende Elternteil nach der Geburt weniger als davor verdient,
•    der andere Elternteil nicht in derselben Wohnung lebt und
•    die Mutter oder der Vater das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.

Alleinerziehende können Einmalleistungen beantragen

In bestimmten Sondersituationen können Sie beim Sozialamt Einmalleistungen beantragen – auch dann, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen. Einmalleistungen treten beispielsweise bei der Einrichtung der Wohnung oder bei der Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt  in Kraft.

Unterhaltsvorschuss

Beim Thema Unterhalt kann es für Alleinerziehende häufig zu Problemen kommen. Wenn Ihr Ex-Partner keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt, können Sie einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Dieser gilt dann für maximal sechs Jahre. Für Kinder bis unter sechs Jahre erhalten Sie 133€ im Monat, für Kinder bis unter zwölf Jahre 180€ pro Monat. Grundsätzlich kann der Unterhaltsvorschuss jedoch nur für Kinder bis zwölf Jahre ausbezahlt werden. Läuft gerade eine Unterhaltsklage, haben Sie als Alleinerziehende/r ebenfalls ein Recht auf die Auszahlung. Gehen dann wieder Unterhaltszahlungen ein, werden sie in ihrer Höhe vom Vorschuss abgezogen.

Freibeträge und Entlastungsbeträge

Wenn Sie alleinerziehend sind, fallen Sie in die Steuerklasse II. Zusätzlich zu Ihrer steuerlichen Entlastung erhalten Sie Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Damit können Sie 1.308€ im Jahr von Ihren Einkünfte abziehen. Dies entspricht immerhin einer Summe von 109€ monatlich.
Hierfür müssen jedoch folgende Voraussetzungen gelten:

•    Sie bilden mit mindestens einem Kind eine Hausgemeinschaft,
•    Sie und das Kind sind in der gemeinsamen Wohnung als Haupt- bzw. Nebenwohnsitz gemeldet und
•    Sie erhalten einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld.

Wenn Sie heiraten, entfällt der Entlastungsbetrag für das laufende Kalenderjahr. Auch eine Verteilung auf die Monate findet nicht statt. Außerdem müssen Sie nach einer Heirat Ihre Steuerklasse schnellstmöglich ändern lassen.

Zusätzlich können Sie – neben den Kinderfreibeträgen – Kosten für Erziehung, Betreuung und Ausbildung von der Steuer absetzen. Ihnen werden die Freibeträge für beide Elternteile angerechnet, wenn ein Elternteil verstorben ist, im Ausland wohnt oder sein Wohnort nicht ermittelt werden kann.

Aufgrund der vielen finanziellen Hilfestellungen, die Ihnen als Alleinerziehende/r vonseiten des Staates zustehen, brauchen Sie sich um die gemeinsame Zukunft mit Ihrem Kind keine allzu großen Sorgen zu machen. Zwar sollten Sie für die Formalitäten etwas Energie und Zeit einplanen, aber der Aufwand lohnt sich in jeder Hinsicht.
 
Hier finden Sie weiterführende Informationen für Alleinerziehende.

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