Dienstag, 26 März, 2024

Schulplatz-Suche für das eigene Kind!

Den Wunschschulplatz bekommen, ist nicht leicht.

Wir alle haben uns vermutlich während unserer Schulzeit darüber beklagt, als der Wecker uns in der Früh laut schellend aus dem Schlaf gerissen hat: „Aufstehen! Ab in die Schule!“ – aber alle Klagen nützen nichts, denn es bleibt nun einmal Fakt: In Deutschland besteht die Schulpflicht! Aber was, wenn es bei der Pflichterfüllung an der Umsetzung scheitert, weil es zu wenig Schulplätze gibt? Entgegen der Aussage der Bildungsministerin Karin Prien, kein Kind bliebe ohne Schulplatz, sieht die Realität leider ganz anders aus. Die Medien berichten über Schüler aus Hannover, welche selbst mehrere Monate nach ihrem Umzug keinen Schulplatz erhalten haben. Solche Schlagzeilen sind kein Einzelfall: Allein in Niedersachsen blieb der Schulunterricht 24 Kindern und Jugendlichen verwehrt. In Duisburg waren es sogar über 200 Kinder, welche teilweise länger als ein Jahr auf einen Platz warten mussten. Vorsorgeberechtigte sehen sich in einer verzwickten Lage. Da Schulpflicht jedoch zum deutschen Recht gehört, gibt es konkrete Maßnahmen, die Eltern ergreifen können, um einen Platz für ihr Kind zu fordern.

Mögliche Gründe für den Platzmangel

Die häufigste Begründung für eine Absage ist, dass die Klassen überfüllt seien. Besonders Großstädte sind betroffen, da sich Zuzüge aus umliegenden Gemeinden oder Kleinstädten mehren und die Zahl der Schulformwechsler stetig steigt. Hinzu kommen noch die Neuzugänge aus anderen EU-Staaten. In manchen Großstädten werden bereits wütende Elternstimmen laut, welche von struktureller Diskriminierung bei der Integration ihrer Kinder sprechen. Doch Eltern können mehr tun, als zu lamentieren und auf einen Platz zu hoffen: Dank deutscher Rechtsprechung ist es möglich, sich im eigenen Interesse ihrer Kinder zu wehren und einen Platz einzuklagen.

Das Schulplatz-Vergabe-Verfahren

Wie man es bereits vom Abitur kennt, ist Schulpolitik oft Ländersache. Das trifft auch auf die Vergabekriterien bei den Schulplätzen zu, diese sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In einigen Ländern werden die Plätze zentral von der Schulbehörde vergeben, in anderen obliegt die Entscheidungsgewalt den Schulen selbst. Sind eine oder mehrere Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt, lehnen Schulbehörde oder die Schule selbst die Kinder oft ab. Zu den Aufnahmekriterien gehören in aller Regel die

  • festgelegte Klassengröße (Mindest- und Höchstanzahl an Schülern)
  • Klassenanzahl des Jahrgangs

Oftmals klagen Eltern darüber, dass es weitere, spezifischere Aufnahmevoraussetzungen gibt, welche an das Kind gestellt werden. Dazu gehören:

  • Notendurchschnitt
  • Persönliches Aufnahmegespräch
  • Soziales und musikalisches Engagement
  • Aufnahmetest sowie der aktuelle Wissensstand des Schülers

Nicht erwähnt, aber dennoch ratsam kann es auch sein, die sportliche Entwicklung des Kindes zu fördern. Denn Bewegung in einer Gruppe mit Gleichaltrigen fördert nicht nur die körperlichen, sondern auch die sozialen und geistigen Fähigkeiten.

Durchreichen bis ein Platz verfügbar ist

Wenn das schulpflichtige Kind in seiner jeweiligen Gemeinde keinen Schulplatz erhält, so besteht ausnahmsweise das Recht auf einen Platz in der nächstgelegenen Gemeinde. Wenn diese jedoch ebenfalls nicht die erforderlichen Kapazitäten aufweist, um den Schüler aufzunehmen, wird das Kind auf die Warteliste gesetzt, wo es teilweise lange warten muss, bis wieder ein Schulplatz verfügbar ist.

Einen Schulplatz einklagen

Wenn schulpflichtige Kinder bzw. Jugendliche keinen Platz an einer Schule bekommen, können Eltern einen Platz einklagen. Wichtig ist dabei, dass sie innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erhalt der Ablehnung beim Bezirksamt oder der zuständigen Schulbehörde Widerspruch einlegen. Lassen sie die Frist tatenlos verstreichen, kann die Entscheidung des Amtes nicht mehr angefochten werden. Es ist außerdem unbedingt empfehlenswert, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, weil es für einen adäquaten Widerspruch einer juristischen Begründung bedarf. Hierfür ist eine Akteneinsicht bei der betroffenen Schule nötig und diese Erlaubnis erhält nach eingegangener Aufforderung in der Regel nur ein Jurist. Professionellen Rechtsbeistand finden klagewillige Eltern auch online: Dieser kann prüfen, ob andere Schüler bei der Platzvergabe zu Recht aufgenommen wurden. Nicht selten verläuft eine anwaltliche Klage erfolgreich, da es häufig vorkommt, dass der Jurist Missstände beim Verfahren feststellt. Solche Missstände können sein:

  • Anteil der Härtefälle falsch aufgerundet
  • Notendurchschnitt des antragstellenden Kindes falsch ermittelt
  • Intransparente Zulassungskriterien

Sobald die Klage eingereicht wurde, sollten Eltern einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, einen sogenannten Eilantrag, stellen. Im Zweifel kann sich die Schulplatzklage sonst über mehrere Monate oder im schlimmsten Fall auch über Jahre hinziehen. Während einer solchen exorbitanten Zeitspanne müsste das Schulkind dann ohne einen Platz auskommen. Mithilfe eines Eilantrages ist es immerhin möglich, dass die Schulpflichtigen die Wunschschule vorläufig ab Schuljahresbeginn besuchen dürfen. Solange, bis das Gericht ein endgültiges Urteil gefällt hat.

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