Donnerstag, 14 März, 2024

Das Baby ist unterwegs – diesen Papierkram solltest Du erledigen

Die Freude über den Nachwuchs ist groß, die Vorbereitungen – von A wie Autositz bis Z wie Zimmer einrichten – laufen auf Hochtouren. Trotzdem sollten sich werdende Eltern die Zeit nehmen, um auch den nicht unwesentlichen Papierkram zu erledigen, der vor und nach der Geburt ansteht. Die Bürokratie macht nämlich auch nicht vor dem Wunder „Baby“ halt. Hier erfährst Du, worauf zu achten ist:

Geburtsurkunde und Krankenkassenanmeldung
Informiere Dich am besten noch vor der Geburt im Krankenhaus, ob eine standesamtliche Anmeldung direkt vor Ort möglich ist. Viele Krankenhäuser bieten dies in den Tagen nach der Geburt an, sodass der Gang zum Jugendamt überflüssig wird. Notwendig für die Anmeldung sind die vom Arzt oder von der Hebamme im Krankenhaus ausgestellte Geburtsbescheinigung, die Personalausweise der Eltern und der ausgesuchte Vorname des Nachwuchses. Bei Verheirateten ist die Heiratsurkunde mitzubringen, bei Ledigen die jeweiligen Geburtsurkunden. Für die beitragsfreie Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse reicht ein Anruf beim Sachbearbeiter, der das Antragsformular den frischgebackenen Eltern zuschickt. Zuvor müssen sich die Eltern nur dafür entscheiden, über welchen Elternteil das Kind versichert wird. Privat Versicherte sollten erst einmal mit ihrer Krankenkasse Rücksprache halten, zu welchen Konditionen das Kind versichert werden kann. Übrigens muss für das Baby nicht zwangsläufig ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden, bei einer Reise ist dieser jedoch Pflicht und kann beim Einwohnermeldeamt beantragt werden.

Anmeldung des Kinder- bzw. Elterngeldes
Das Kindergeld wird bei der Familienkasse des Arbeitsamtes (Agentur für Arbeit) nach der Geburt schriftlich per Post beantragt. Neben dem Antragsformular ist die Geburtsurkunde des Babys notwendig. Um den Kinderfreibetrag zu ändern, reicht ein formloses Schreiben an das zuständige Finanzamt samt Geburtsurkunde des Kindes. Das Elterngeld beantragt man am besten kurz nach der Geburt bei der Elterngeldstelle des Jugendamtes. Hierfür gibt es ein einheitliches Formular, das online heruntergeladen werden kann.

Vaterschaft
Bei verheirateten Eltern gilt die Vaterschaft des Kindes automatisch als anerkannt. Eltern, die jedoch nicht vor haben zu heiraten, können die Vaterschaft schon vor der Geburt regeln. Hierfür wird beim zuständigen Jugend- oder Standesamt eine Anerkennung der Vaterschaft durch den Vater mit schriftlicher Zustimmung der Mutter beantragt. Die Personalausweise und Geburtsurkunden beider Eltern sind erforderlich. Bestehen Zweifel an der Vaterschaft, kann man sich hier über Vaterschaftstests informieren. Dabei ist es nicht mehr notwendig, die Vaterschaft gerichtlich anzufechten, um einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen. Wer den Test privat in Auftrag gibt, benötigt sie Zustimmung aller Beteiligten und trägt selbst die Kosten. Bei einem gerichtlich angeordneten Test übernimmt derjenige die Kosten, der nach Durchführung des Tests als Vater festgestellt wird.

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