Mittwoch, 13 März, 2024

Schwanger während Ausbildung oder Studium – kein Grund zur Panik!

Schwanger während Studium oder Ausbildung?

Der Test zeigt zwei Striche und die Untersuchung beim Arzt schließt letzte Zweifel aus – ein Kind ist unterwegs. Langsam steigt Panik auf, denn das war so nicht geplant. Eigentlich wollte man erst die Ausbildung oder das Studium beenden, bevor man eine Familie plant. Aber im Leben läuft es bekanntlich selten nach Plan. Hat man die unerwartete Neuigkeit erst einmal verdaut, machen sich die meisten Gedanken, wie es nun weitergehen soll. Muss die Ausbildung jetzt hingeschmissen werden? Das Studium abgebrochen? Keinesfalls. Denn für Schwangere und junge Eltern gibt es in der Ausbildungsphase viele Möglichkeiten und oft zusätzliche Unterstützung.

Ausbildung trotzdem beenden

Zunächst einmal sei gesagt, dass keine Auszubildende verpflichtet ist, ihren Arbeitgeber über eine Schwangerschaft zu informieren. Allerdings ist es durchaus ratsam, mit offenen Karten zu spielen, weil man nur gemeinsam die ideale Lösung findet. Keine Frau braucht Angst haben, aufgrund einer Schwangerschaft gekündigt zu werden, denn davor schützt der gesetzliche Kündigungsschutz: Frauen darf während der Schwangerschaft und 4 Monate nach der Geburt des Kindes nicht gekündigt werden. Zudem ist eine werdende Mutter 6 Wochen vor dem Geburtstermin und bis zu 8 Wochen nach der Entbindung von der Arbeit befreit. Auszubildende können darüber hinaus eine zusätzliche Elternzeit beantragen, allerdings fällt während dieser die Ausbildungsvergütung weg. Die Lehre verlängert sich dann ganz einfach um die Elternzeit und kann danach normal wieder aufgenommen werden. Es existieren also gesetzliche Rahmenbedingungen, damit man eine Ausbildung trotz Schwangerschaft problemlos beenden kann. Weitere Informationen und Tipps für werdende Eltern in der Ausbildungszeit gibt es hier.

Studenten und das Problem mit dem Geld

Studieren mit Kind ist längst keine Seltenheit mehr. Und glücklicherweise erlaubt das Studium oft eine etwas freiere Zeiteinteilung als eine Lehre. So haben Studierende häufig die Möglichkeit, ihren Stundenplan selbst zusammenzustellen. Paare können so versuchen, die Seminare so zu wählen, dass stets einer von beiden Zeit für das Kind hat. Zudem kann man auch Urlaubssemester beantragen, um sich nach der Geburt erst einmal um das Kind zu kümmern. Ein größeres Problem stellt für Studierende hingegen oft die finanzielle Belastung dar. Aber auch für Studenten gibt es vom Staat einige Zuschüsse. Diese reichen vom Elterngeld bis hin zum Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende Elternteile. Nur beim BAföG müssen Studenten vorsichtig sein. Wer BAföG erhält, darf das Studium nicht länger als 3 Monate unterbrechen. Viele Studentenwerke in Deutschland bieten aber auch Kinderbetreuung sowie kostenloses Mensaessen für Kinder und Familienwohnungen in Wohnheimen an. Allgemein gilt, dass eine Schwangerschaft nicht das Ende für eine Ausbildung oder ein Studium sein muss. Werdende Mütter bekommen staatliche Unterstützung und können mit sorgfältiger Planung und einer Auszeit ihren Bildungsweg ganz regulär fortsetzen. 

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