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Schwangerschaftsdauer

Beim ersten Frauenarzttermin berechnet der Frauenarzt den wahrscheinlichen Geburtstermin und trägt ihn in den Mutterpaß ein. Dieser Termin ist dann auch ausschlaggebend, ab wann die werdende Mama in den Mutterschutz gehen kann.

 

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Bildquelle: liebehebamme.de

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