Sonntag, 27 April, 2025

Wie lange Elternzeit? Dein Guide zu Dauer, Antrag & Rechner!

Wie lange geht die Elternzeit für Väter & Mütter? Max. Dauer, Antrag & Tipps.

Wenn du frischgebackene Eltern bist oder bald wirst, beschäftigt dich sicherlich die Frage, wie lange du Elternzeit nehmen kannst. Die gute Nachricht: In Deutschland besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Elternzeit für beide Elternteile. Doch welche Möglichkeiten hast du genau, wie lange kannst du dein Kind zu Hause betreuen und welche Fristen musst du beim Beantragen der Elternzeit beachten? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um die Dauer der Elternzeit und wie du sie optimal gestalten kannst.

Elternzeit: Wie lange ist dein gesetzlicher Anspruch?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Elternzeit bis zum dritten Geburtstag ihres Kindes. Diese kann von beiden Elternteilen gemeinsam oder abwechselnd genommen werden. Der Gesetzgeber ermöglicht dir als Mutter oder Vater maximal 36 Monate Elternzeit pro Kind.

Eine Besonderheit: 24 Monate davon können zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Dies gibt dir als Elternteil die Flexibilität, beispielsweise bei der Einschulung deines Kindes mehr Zeit zu haben oder andere wichtige Lebensphasen intensiver zu begleiten.

Wichtig zu wissen: Die Elternzeit ist unabhängig vom Elterngeld. Während die Elternzeit deinen Arbeitsplatz sichert, sorgt das Elterngeld für finanzielle Unterstützung – allerdings maximal für 14 Monate, wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen (12+2 Monate).

Wie lange Elternzeit für Väter? Regeln & Antrag

Immer mehr Väter nehmen Elternzeit in Anspruch. Doch wie lange können Väter Elternzeit nehmen? Grundsätzlich gelten für Väter die gleichen Regelungen wie für Mütter: Auch sie haben Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit bis zum achten Geburtstag des Kindes.

Wenn du als Vater Elternzeit nehmen möchtest, musst du diese spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich bei deinem Arbeitgeber beantragen. Für Elternzeit, die zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen wird, beträgt die Anmeldefrist sogar 13 Wochen.

Eine beliebte Option für Väter ist, direkt nach der Geburt ein bis zwei Monate Elternzeit zu nehmen, um die Partnerin zu unterstützen und eine enge Bindung zum Kind aufzubauen. Viele Väter entscheiden sich auch für das sogenannte „Partnerschaftsbonus-Modell“ beim Elterngeld, bei dem beide Elternteile zeitgleich in Teilzeit arbeiten und Elterngeld beziehen können.

Zählt Mutterschutz zur Elternzeit? Die Unterschiede

Eine häufige Frage: Zählt der Mutterschutz zur Elternzeit? Die klare Antwort: Nein. Der Mutterschutz und die Elternzeit sind zwei verschiedene Rechtsinstitute und werden unabhängig voneinander berechnet.

Der Mutterschutz beginnt in der Regel sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach (bei Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten sogar zwölf Wochen). Während dieser Zeit erhältst du als Mutter Mutterschutzgeld.

Die Elternzeit schließt typischerweise direkt an den Mutterschutz an, muss aber dennoch separat beantragt werden. Wenn du also nach dem Mutterschutz drei Jahre Elternzeit nehmen möchtest, hast du insgesamt etwa drei Jahre und drei Monate Zeit mit deinem Kind zu Hause.

Elternzeit beantragen: Fristen & wichtige Schritte

Um Elternzeit in Anspruch nehmen zu können, musst du diese rechtzeitig bei deinem Arbeitgeber beantragen. Folgende Fristen gelten:

  • Für Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes: spätestens 7 Wochen vor Beginn
  • Für Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag: spätestens 13 Wochen vor Beginn

Der Antrag muss schriftlich erfolgen und sollte folgende Angaben enthalten:

  • Beginn und Dauer der gewünschten Elternzeit
  • Bei mehreren Zeitabschnitten: genaue Angabe aller Zeiträume
  • Ob und in welchem Umfang du während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest

Tipp: Nutze am besten ein Formular für den Antrag auf Elternzeit, das alle wichtigen Punkte abdeckt. Viele Unternehmen stellen eigene Formulare zur Verfügung, oder du findest Vorlagen im Internet.

Elternzeit flexibel gestalten: Aufteilung & Teilzeit

Die Elternzeit muss nicht am Stück genommen werden. Du kannst sie in bis zu drei Zeitabschnitte aufteilen, mit Zustimmung deines Arbeitgebers auch in mehr. Diese Flexibilität ermöglicht dir, die Elternzeit an deine individuellen Bedürfnisse anzupassen.

Während der Elternzeit kannst du zwischen 15 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, wenn dein Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt und keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Dies ermöglicht es dir, den Kontakt zum Beruf zu halten und gleichzeitig mehr Zeit mit deinem Kind zu verbringen.

Beispiele für eine flexible Gestaltung:

  1. Klassisches Modell: Die Mutter nimmt direkt nach dem Mutterschutz ein Jahr Elternzeit, der Vater zwei Monate parallel dazu.
  2. Wechselmodell: Beide Elternteile wechseln sich mit der Elternzeit ab, um die Betreuung des Kindes zu gewährleisten und gleichzeitig beruflich am Ball zu bleiben.
  3. Aufgeschobene Elternzeit: Ein Elternteil nimmt zunächst ein Jahr Elternzeit, spart aber zwei Jahre für spätere wichtige Entwicklungsphasen des Kindes auf.

Ein Elternzeit-Rechner kann dir helfen, verschiedene Modelle durchzuspielen und zu sehen, wie sich Aufteilung und mögliche Teilzeitarbeit auf eure Planung und eventuell das Elterngeld auswirken. Viele Familien-Webseiten bieten solche nützlichen Rechner an.

Elternzeit verlängern oder verkürzen

Manchmal ändern sich Lebensumstände, und du möchtest deine bereits beantragte Elternzeit anpassen. Eine Verlängerung der Elternzeit ist mit Zustimmung des Arbeitgebers grundsätzlich möglich. Die Zustimmung kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigert werden.

Eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist ebenfalls möglich, allerdings nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Hier gilt: Je früher du deinen Arbeitgeber über deine geänderten Pläne informierst, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er zustimmt.

Kündigungsschutz während der Elternzeit

Während der gesamten Elternzeit genießt du als Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser beginnt bereits mit der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn (bei Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren) bzw. 14 Wochen (bei Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag).

Dein Arbeitgeber darf dir während dieser Zeit nicht ordentlich kündigen. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist eine Kündigung mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörde möglich. Der Kündigungsschutz gilt für die gesamte beantragte Elternzeit und endet mit deren Ablauf.

Dieser Schutz gibt dir die Sicherheit, dass dein Arbeitsplatz nach der Elternzeit noch vorhanden ist und du deine berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen kannst.

Häufige Fragen zur Dauer der Elternzeit

Wie lange kann ich maximal Elternzeit nehmen?
Du kannst insgesamt bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind nehmen, wobei 24 Monate davon zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden können. Mehr zur maximalen Dauer findest du im ersten Abschnitt dieses Artikels.

Kann ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
Ja, während der Elternzeit kannst du zwischen 15 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, wenn dein Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt und keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Die genauen Voraussetzungen dafür erklären wir im Abschnitt zur flexiblen Gestaltung.

Wie lange ist die Elternzeit für Väter?
Väter haben den gleichen Anspruch auf Elternzeit wie Mütter – also bis zu 36 Monate bis zum achten Geburtstag des Kindes. Detaillierte Informationen zu den speziellen Regelungen für Väter findest du im entsprechenden Abschnitt oben.

Muss ich die gesamte Elternzeit am Stück nehmen?
Nein, du kannst die Elternzeit in bis zu drei Zeitabschnitte aufteilen. Mit Zustimmung deines Arbeitgebers sind auch mehr Abschnitte möglich. Wie du deine Elternzeit flexibel gestalten kannst, haben wir im Abschnitt zur flexiblen Gestaltung ausführlich erklärt.

Kann ich während der Elternzeit gekündigt werden?
Nein, während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Dieser beginnt bereits mit der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn (bzw. 14 Wochen bei Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag). Mehr Details dazu, wann genau der Schutz beginnt, findest du oben im Text.

Kann mein Antrag auf Elternzeit abgelehnt werden?
Deinen grundsätzlichen Anspruch auf Elternzeit kann dein Arbeitgeber nicht ablehnen, wenn du die Fristen und Formalitäten einhältst. Nur dein Wunsch nach einer bestimmten Verteilung der Elternzeit oder nach Teilzeitarbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. dringende betriebliche Gründe) abgelehnt werden.

Die richtige Planung der Elternzeit ist ein wichtiger Schritt für junge Familien. Mit dem Wissen über die maximale Dauer, die Aufteilungsmöglichkeiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen kannst du die für dich und deine Familie optimale Lösung finden. Denke daran, dass jede Familiensituation individuell ist und die perfekte Elternzeit-Gestaltung für jede Familie anders aussehen kann.

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