Sonntag, 29 September, 2024

Formalitäten nach der Geburt: Geburtsurkunde, Elterngeld und Co.

Das Baby ist da - welche Formulare müssen nun ausgefüllt werden?

Das Baby ist da und die Freude ist groß! Herzlichen Glückwunsch – jetzt beginnt eine Zeit voller unvergesslicher Momente, die du in vollen Zügen genießen solltest. Aber es stehen auch eine Reihe wichtiger Formalitäten an: Direkt nach der Geburt gibt es einiges zu erledigen, von der Beantragung des Elterngeldes bis hin zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.

In dieser aufregenden Anfangszeit mit deinem Neugeborenen solltest du nichts dem Zufall überlassen. Um dir zu helfen, haben wir hier alle wesentlichen Schritte übersichtlich zusammengefasst. Einige Dinge kannst du sogar schon während der Mutterschutzzeit erledigen, um nach der Geburt mehr Zeit für dein Baby zu haben.

Lass dich von der Bürokratie nicht überwältigen. Mit dieser Anleitung meisterst du die Formalitäten nach der Geburt spielend leicht – so kannst du dich voll und ganz auf die wertvollen Momente mit deinem Kind konzentrieren.

Schritt 1: Die Geburtsurkunde beantragen

Als erster großer Schritt steht die Beantragung der Geburtsurkunde beim Standesamt an. Dies sollte idealerweise innerhalb einer Woche nach der Geburt erfolgen. Viele Krankenhäuser bieten sogar an, diese Formalität für dich zu übernehmen und die nötigen Unterlagen direkt an das Standesamt weiterzuleiten. Ist das bei dir der Fall, brauchst du die Geburtsurkunde nur noch abzuholen.

Die Dokumente, die du zum Geburtsurkunde beantragen benötigst, variieren je nach deiner Situation: Generell brauchst du eine Geburtsbescheinigung von der Klinik, dem Geburtshaus oder der Hebamme. Dazu kommen der Personalausweis von beiden Elternteilen und bei verheirateten Paaren entweder das Familienbuch oder eine Heiratsurkunde – und auch die Geburtsurkunden vorheriger Kinder solltest du nicht vergessen. Nicht verheiratete Paare benötigen zusätzlich die Geburtsurkunden beider Elternteile sowie eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung des Vaters. Denke bei der Beantragung auch an Bargeld für die Gebühren und einen frankierten A4-Briefumschlag für den Versand.

Schritt 2: Einwohnermeldeamt informieren

Jetzt, wo du die Geburtsurkunde deines kleinen Lieblings in den Händen hältst, geht es weiter mit dem nächsten wichtigen Schritt: der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. In vielen Fällen informiert das Standesamt das Einwohnermeldeamt automatisch über die Geburt deines Kindes. Aber falls das bei dir nicht der Fall sein sollte, musst du selbst aktiv werden.

Für die Registrierung deines Babys beim Einwohnermeldeamt benötigst du deinen gültigen Personalausweis oder Pass und natürlich die frisch ausgestellte Geburtsurkunde deines Kindes. Solltest du unverheiratet sein, ist zusätzlich die Vaterschaftsanerkennung erforderlich.

Nutze diesen Besuch beim Amt doch gleich, um einen Kinderausweis für dein Baby ausstellen zu lassen. Das ist besonders praktisch, wenn du schon bald mit deinem Neugeborenen verreisen möchtest. Für den Kinderausweis brauchst du nur noch ein biometrisches Passfoto deines Babys.

Schritt 3: Elterngeld beantragen

Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für frischgebackene Eltern, weshalb du dich so bald wie möglich um dessen Beantragung kümmern solltest. Dies kannst du bei der Elterngeldstelle des Jugendamtes erledigen – am besten möglichst schnell, da eine rückwirkende Zahlung nur für maximal drei Monate möglich ist.

Für die Beantragung benötigst du einige wichtige Unterlagen. Dazu zählt vor allem der unterschriebene Antrag auf Elterngeld. Hier gilt: Wenn ihr beide das Sorgerecht besitzt, müssen auch beide Elternteile den Antrag unterschreiben. Unabdingbar ist auch die originale Geburtsurkunde deines Babys, eine spezielle Ausführung für den Elterngeldantrag, die du in der Regel vom Standesamt bekommst.

Weiterhin sind Einkommensnachweise beider Elternteile erforderlich – es sei denn, nur ein Partner beantragt das Elterngeld. In diesem Fall reicht der Einkommensnachweis dieses Partners aus. Dein Arbeitgeber muss hierzu ein spezielles Formblatt ausfüllen. Außerdem benötigst du eine Krankenkassenbescheinigung über die Mutterschaftsgeldzahlung sowie Nachweise von bereits vorhandenen Kindern und eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den Mutterschaftsgeldzuschuss nach der Entbindung. Viele der nötigen Formulare und Bescheinigungen kannst du übrigens bequem online herunterladen. 

Bist du berufstätig? Dann solltest du spätestens sieben Wochen vor dem Beginn der Elternzeit deinem Arbeitgeber Bescheid sagen – natürlich geht das auch schon zu einem früheren Zeitpunkt in der Schwangerschaft. Wichtig ist, dass du die Anfrage schriftlich stellst und genau angibst, wie lange du Elternzeit nehmen wirst. Grundsätzlich ist die Dauer der Elternzeit auf maximal drei Jahre beschränkt und kann von beiden Elternteilen gleichzeitig, nacheinander oder auch nur von einem Partner genommen werden. Je nachdem, wie die Elternzeit am Ende aufgeteilt wird, ergibt sich die mögliche Maximaldauer für den Einzelnen.

Schritt 4: Kindergeld beantragen

Nachdem du die ersten Schritte wie die Geburtsurkunde, Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und das Beantragen des Elterngeldes gemeistert hast, folgt nun ein weiterer wichtiger Meilenstein: das Beantragen des Kindergeldes. Auch hier handelt es sich um einen wichtigen finanziellen Zuschuss, den du erst nach der Geburt deines Kindes und mit der Geburtsurkunde in der Hand beantragen kannst.

Um dir in dieser aufregenden Zeit unnötigen Stress zu ersparen, ist es jedoch sinnvoll, bereits vor dem Geburtstermin alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Sobald du die Geburtsurkunde erhalten hast, kannst du die fehlenden Daten dann einfach ergänzen.

Das Kindergeld beantragst du dann entweder bei der Familienkasse oder dem Arbeitsamt. Beachte dabei, dass das Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate ausgezahlt wird – zögere also nicht zu lange mit dem Antrag. Für den Antrag benötigst du eine spezielle Ausführung der Geburtsurkunde, die du üblicherweise vom Standesamt bekommst. Diese Urkunde reichst du zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular ein.

Schritt 5: Anmeldung bei der Krankenkasse

Was die Krankenkasse angeht, hast du zeitlich etwas mehr Spielraum, denn dank des deutschen Gesundheitssystems ist dein Baby von Geburt an automatisch krankenversichert. Bis zu zwei Monate hast du Zeit, um die formelle Anmeldung vorzunehmen.

Für die Anmeldung benötigst du eine spezielle Ausführung der Geburtsurkunde, die du vom Standesamt erhältst – diese Urkunde ist speziell für die Krankenversicherung vorgesehen.

Wenn beide Elternteile gesetzlich versichert sind, wird dein Kind bei dem Elternteil mitversichert, der berufstätig ist oder das höhere Einkommen hat. Die Art der Versicherung deines Kindes – ob privat oder gesetzlich – hängt von der Krankenversicherung der Eltern ab. Ist ein Elternteil privat versichert, muss dein Baby in der Regel ebenfalls privat versichert werden.

Den Antrag für die Versicherung deines Babys bekommst du bei deiner Krankenkasse, oft auch online. So sorgst du dafür, dass dein Kind von Anfang an bestmöglich abgesichert ist.

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