Je nach dem wie die Eltern krankenversichert sind, unterscheidet sich die Krankenversicherung für das Kind. Kinder richtig versichern ist eine wichtige Aufgabe der Eltern. Die Baby Krankenversicherung ist für die gesetzlich versicherten Eltern automatisch gewährleistet, allerdings können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Wie Eltern ihr Kind krankenversichern können, erläutern die nachfolgenden Abschnitte.
Inhaltsverzeichnis
Kind privat oder gesetzlich versichern?
Der Versicherungsstatus der Eltern entscheidet, ob diese das Kind privat oder gesetzlich versichern müssen. Sind beide Eltern gesetzlich versichert, muss das Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert werden. Sind beide Eltern privat versichert, muss das Kind privat versichert werden. Anders verhält es sich, wenn die Eltern unterschiedlich versichert sind. Also z.B. der Ehemann in der privaten Krankenversicherung (PKV) und die Ehefrau in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Kinder Krankenversicherung beide Eltern in der PKV
Sind beide Eltern privat verschersichert, muss das Kind auch privat versichert werden. Innerhalb der ersten 2 Monate nach Geburt sollte der Nachwuchs bei der privaten Krankenversicherung des Vaters oder der Mutter angemeldet werden. So entsteht keine Versicherungslücke und die Versicherung muss das Baby ohne eine Gesundheitsprüfung rückwirkend ab der Geburt versichern. Voraussetzung ist allerdings, dass der Elternteil schon mindestens 3 Monate bei der Versicherungsgesellschaft versichert ist. Mehr Infos zur privaten Krankenversicherung für das Kind.
Kinder Krankenversicherung ein Elternteil in der PKV
Ist ein Elternteil privat versichert, führt dies zu verschiedenen Möglichkeiten bei der Krankenversicherung für Kinder bzw. bei der Baby Krankenversicherung. Nachfolgende Tabellen zeigen die jeweils möglichen Konstellationen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Jahresarbeitsendgeldgrenze (JAEG), die 2020 bei 62.550€ liegt.
Ehemann PKV, Ehefrau GKV, unterschiedliche Einkunftshöhe
Ehemann PKV
Ehefrau GKV |
Einkommen über JAEG
Einkommen höher als Ehemann |
Kinder beitragsfrei GKV (Familienversicherung) |
Ehemann PKV
Ehefrau GKV |
Einkommen über JAEG
Einkommen niedriger als Ehemann |
Kindernachversicherung PKV oder freiwillige Mitgliedschaft GKV |
Ehemann PKV
Ehefrau GKV |
Einkommen unterhalb JAEG
Höhe der Einkünfte unerheblich |
Kinder beitragsfrei GKV (Familienversicherung) |
Ehemann GKV, Ehefrau PKV, unterschiedliche Einkunftshöhe
Ehemann GKV
Ehefrau PKV |
Einkommen niedriger als Ehefrau
Einkommen über JAEG |
Freiwillige Mitgliedschaft GKV oder Kindernachversicherung PKV |
Ehemann GKV
Ehefrau PKV |
Einkommen höher als Ehefrau
Einkommen über JAEG |
Kinder beitragsfrei GKV (Familienversicherung) |
Ehemann GKV
Ehefrau PKV |
Höhe der Einkünfte unerheblich
Einkommen unterhalb JAEG |
Kinder beitragsfrei GKV (Familienversicherung) |
Ein Ehepartner beihilfeberechtigt, ein Ehepartner GKV, unterschiedliche Einkunftshöhe
Ehepartner Beihilfe
Ehepartner GKV |
Einkommen unterhalb JAEG und ohne familienabhängig gezahlten Ortszuschlag | Kinder beitragsfrei GKV (Familienversicherung) und haben Anspruch auf Beihilfe in Höhe von 80% |
Ehepartner Beihilfe
Ehepartner GKV |
Einkommen über JAEG und ohne familienabhängig gezahlten Ortszuschlag | Kindernachversich. PKV o. freiw. Mitgliedsch. GKV |
Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichern
Möchte man ein Neugeborenes versichern und die Eltern sind gesetzlich versichert, ist die Kinder Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse automatisch gegeben. Einzige Voraussetzung ist, dass das Kind in Deutschland wohnt. Nach der Geburt muss das Kind bei der Krankenkasse angemeldet werden.
Sind die Vorraussetzungen für eine beitragsfreie Versicherung von einem Baby oder einem Kind nicht gegeben, weil z.B. ein Elternteil Einkommen über der Jahresendgeldgrenze bezieht, kann das Kind entweder privat oder für rund 160€ Monatsbeitrag freiwillig gesetzlich versichert werden.
Krankenversicherung Neugeborenes & Kind in der Familienversicherung
Die Versicherung für Kinder kann durch die Familienversicherung abgesichert werden. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Kind mitversichert. Die Kinder Krankenversicherung wird auch in der privaten Krankenversicherung oft als Familienversicherung bezeichnet.
Zusatzversicherung für Baby und Kinder
Die Kinder Zusatzversicherung gibt es zusätzlich zu der normalen Kinder Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Sinvoll kann eine Krankenzusatzversicherung für den Urlaub sein, wenn die Eltern einen Urlaub mit Kind planen. Weitere Zusatzversicherungen gibt es für den Kieferorthopäden. Aber auch eine Krankenzusatzversicherung fürs Kind bei Besuchen im Krankenhaus oder eine Zusatzversicherung, die vor hohen Pflegekosten schützt, kann abgeschlossen werden.
Zu welchem Zeitpunkt sollte ich mein Kind krankenversichern?
Die Versicherung für das Baby sollte nicht nach der Geburt stattfinden, sondern kurz vor der Geburt. Die Versicherung für ein Baby kann bei den privaten Tarifen für Kinder zwei Monate ab dem Geburtstermin stattfinden. Sollte die Kinderkrankenversicherung in diesem Zeitraum abgeschlossen werden, wird die entsprechende Versicherung für Neugeborene rückwirkend zum Zeitpunkt der Geburt gesichert.