Samstag, 21 September, 2024

Gesetzliche oder private Kinderkrankenversicherung: Schnelle Entscheidung in wenigen Schritten

Gerade bei privat versicherten Selbstständigen ist es häufig der Fall, dass der Partner als Angestellter normal gesetzlich pflichtversichert ist. In diesem Fall müssen die Eltern klären, ob Sie das Kind privat oder gesetzlich versichern sollen.

Erster Schritt: Die allgemeinen Versicherungsoptionen verstehen

Vorweg ist es hilfreich, sich bewusst zu machen, welche allgemeinen Optionen überhaupt zur Versicherung des Kindes bestehen. Denn es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, das Kind zu versichern. Die meisten Eltern werden aus finanziellen Erwägungen wünschen, das Kind als Familienmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Dann ist es über den jeweiligen Elternteil mitversichert, ohne dass zusätzliche Beiträge entstehen. Leider ist das nicht immer möglich. Ist dies der Fall, kann das Kind entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichert werden. Für beide Varianten muss dann ein eigener monatlicher Krankenkassenbeitrag für den Nachwuchs entrichtet werden.

Zweiter Schritt: Die Berechtigung zur beitragsfreien Familienversicherung feststellen

Der Gesetzgeber gibt einige wenige Vorgaben dazu, ob der Nachwuchs überhaupt beitragsfrei versichert werden kann. Zunächst stellt sich die Frage nach dem Familienstand der Eltern: Sind diese unverheiratet, muss das Kind so versichert werden, wie die Mutter es ist. Bei verheirateten Elternpaaren entscheidet dann in zweiter Instanz das Einkommen der Partner. Zunächst wird dazu das Gehalt des privat versicherten Elternteils überprüft: Liegt dieses oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, so kann das Kind nicht beitragsfrei mitversichert werden. Dazu sollte die aktuelle Bemessungsgrenze bekannt sein, im Jahr 2021 liegt sie bei 5.362,50 Euro. Fällt das entsprechende monatliche Gehalt niedriger aus, ist noch zu prüfen, wie sich die Einkommen der Eltern zueinander verhalten: Verdient der gesetzlich versicherte Partner mehr, dann kann das Kind bei ihm kostenfrei mitversichert werden. Ist das nicht der Fall, ist die beitragsfreie Versicherung nicht möglich. Ändern sich in Zukunft der Familienstand oder die Einkommensverhältnisse der Eltern, können sich aber auch die Versicherungsmöglichkeiten für das Kind wieder ändern.

Dritter Schritt: Eine praktische Entscheidung treffen

Wenn die beitragsfreie Versicherung möglich ist, werden sich die meisten Eltern wohl für diese Option entscheiden. Doch egal, wie der Fall liegt: Grundsätzlich haben verheiratete Eltern das Recht, frei zwischen den beiden Möglichkeiten gesetzlich und privat zu entscheiden. Hier gilt es, Versicherungsbeiträge und Leistungen der privaten mit der (freiwilligen) gesetzlichen Krankenversicherung zu vergleichen. Wird das Kind beim privat versicherten Partner nachversichert, darf der Versicherungsumfang den des versicherten Elternteils meist nicht übersteigen. Eine pauschale Lösung für die Entscheidung gibt es sicher nicht und es müssen stets individuelle Erwägungen herangezogen werden.

Keine Nachteile für Kinder durch private Krankenversicherung

Einige Eltern befürchten, dass ihrem Nachwuchs durch die Versicherung in der privaten Krankenversicherung Nachteile entstehen könnten. Es ist daher für viele werdende Eltern beruhigend, zu wissen, dass dies nicht der Fall ist: Zum einen kann die Krankenkasse, bei der der jeweilige Elternteil versichert ist, das Kind nicht einfach ablehnen, denn es besteht die Möglichkeit zur sogenannten Nachversicherung. Das bedeutet, das Kind wird, selbst wenn es bereits erkrankt geboren wird, ohne Gesundheitsprüfung oder Leistungseinschränkungen versichert. Voraussetzung dafür ist, dass der Elternteil, bei dem das Kind nachversichert werden soll, seit mindestens drei Monaten Mitglied der entsprechenden Krankenkasse ist und der Antrag auf Nachversicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt wird. Auch gibt es für Kinder keine Hürden, später in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln: Ihr Versicherungsstatus orientiert sich stets an dem der Eltern. Sobald die Kinder selbst berufstätig werden oder studieren, werden sie normal in der gesetzlichen Versicherung pflichtversichert.

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