Wenn es um die Autoversicherung geht, spielen Schadenfreiheitsklassen eine wichtige Rolle. Denn sie entscheiden mit über die Höhe deines Versicherungsbeitrags. Je länger du schadenfrei fährst, desto höher ist deine SF-Klasse – und umso niedriger fallen deine Versicherungskosten aus. Doch was passiert mit deiner mühsam erarbeiteten SF-Klasse, wenn ein anderes Familienmitglied, beispielsweise dein Partner oder dein Kind, das Auto übernehmen möchte? Hier gibt es die Möglichkeit, deinen Schadenfreiheitsrabatt innerhalb der Familie zu übertragen – eine attraktive Option, von der alle profitieren können. Im Folgenden erklären wir dir, wie du die Schadenfreiheitsklasse übertragen kannst, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was dabei zu beachten ist.
Was ist die Schadenfreiheitsklasse?
Die Schadenfreiheitsklasse ist ein Maß dafür, wie lange du bereits ohne gemeldeten Schaden Auto gefahren bist. Mit jedem schadenfreien Jahr wirst du in eine höhere SF-Klasse eingestuft, was wiederum zu niedrigeren Versicherungsbeiträgen führt. Das System hinter den Schadenfreiheitsklassen ist dabei recht einfach: je höher die Klasse, desto größer der Schadenfreiheitsrabatt auf den Basisversicherungsbeitrag. Dieser Rabatt kann in einigen Fällen bis zu 75 Prozent betragen, womit du ordentlich Geld sparen kannst.
Doch wie genau funktioniert das? Die Versicherungen stufen dich anhand deiner Schadenfreiheitsklasse ein, die auf deiner persönlichen Fahrhistorie basiert. Diese Klassifizierung beginnt typischerweise mit der Klasse 0 für Fahranfänger. Mit jedem Jahr, in dem du ohne gemeldeten Schaden fährst, steigst du in eine höhere Klasse auf. Sollte es jedoch zu einem Unfall kommen, für den du die Versicherung beanspruchst, kann es zu einer Rückstufung kommen, was wiederum höhere Versicherungsbeiträge nach sich zieht.
SF-Klasse übertragen: Möglichkeiten innerhalb der Familie
Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse innerhalb der Familie ist eine gute Möglichkeit, Versicherungsbeiträge zu optimieren und gleichzeitig Fahranfängern oder anderen Familienmitgliedern den Einstieg zu erleichtern. Folgende Möglichkeiten, deinen Schadenfreiheitsrabatt zu übertragen, hast du:
Übertragung auf den Ehepartner oder Lebenspartner
Eine der häufigsten Formen der Übertragung ist die Weitergabe der SF-Klasse an den Lebens- oder Ehepartner. Viele Versicherungen bieten diese Option an, da sie davon ausgehen, dass beide Partner das Fahrzeug nutzen. Wichtig ist hierbei, dass der übernehmende Partner in der gleichen Adresse gemeldet ist und die Versicherung über die Übertragung informiert wird.
Übertragung auf Kinder oder andere Familienmitglieder
Die Übertragung der SF-Klasse auf deine Kinder oder andere nahe Verwandte ist ebenfalls möglich, um ihnen einen günstigeren Einstieg in die Autoversicherung zu ermöglichen. Neben Eltern und Kinder ist eine Übertragung zum Beispiel auch zwischen Großeltern und Enkeln, unter Geschwistern oder zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern möglich. Allerdings sind diese Optionen an bestimmte Bedingungen geknüpft. Zudem gibt es bei einigen Versicherungen Einschränkungen hinsichtlich des Verwandtschaftsgrades.
Zweitwagenregelung
Die Zweitwagenregelung ist eine beliebte Option für Familien, die mehr als ein Auto versichern möchten. Dabei wird für den Zweitwagen oft eine günstigere Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse angeboten, basierend auf der SF-Klasse des Erstwagens. Hier lässt sich einiges Geld sparen, insbesondere wenn der Hauptwagen bereits einen hohen Schadenfreiheitsrabatt erreicht hat. Wichtig ist hierbei, dass beide Fahrzeuge bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichert sind. Die genauen Konditionen können variieren, deshalb empfiehlt es sich, direkt mit der Kfz-Versicherung über den Zweitwagen zu sprechen.
Voraussetzungen und Einschränkungen
Welche Voraussetzungen und Einschränkungen genau gelten, um die eigene Schadenfreiheitsklasse zu übertragen, hängt von der jeweiligen Kfz-Versicherung ab. Generell gilt jedoch, dass eine direkte Verwandtschaft oder ein gemeinsamer Haushalt nachgewiesen werden muss. Zudem kann die übertragene Schadenfreiheitsklasse nicht höher sein als die Zeit, die das übernehmende Familienmitglied bereits einen Führerschein hat. Es ist also nicht möglich, einem Fahranfänger direkt eine SF-Klasse zu übertragen, die einer jahrzehntelangen unfallfreien Fahrpraxis entspricht.
Je nach Versicherung muss zum Beispiel auch nachgewiesen werden, dass das übertragende Familienmitglied das Fahrzeug nicht mehr selbst nutzt oder eine eigene Schadenfreiheitsklasse aufbaut.
Es empfiehlt sich entsprechend, vorab mit der eigenen Versicherung die Möglichkeiten und Bedingungen zu klären, um von den bestmöglichen Konditionen zu profitieren.
Wann lohnt es sich, die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen?
Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse lohnt sich besonders dann, wenn dadurch Ersparnisse bei den Versicherungsbeiträgen erzielt werden können. Dies ist oft der Fall, wenn ein Familienmitglied, beispielsweise die Eltern oder Großeltern das Autofahren aufgeben und die Kinder oder Enkel durch die Übernahme einer höheren SF-Klasse in den Genuss eines niedrigeren Versicherungsbeitrags kommen. Auch bei der Anschaffung eines Zweitwagens kann die Übertragung sinnvoll sein, um von Anfang an günstigere Tarife zu nutzen.
Wann lohnt sich die Übertragung nicht?
Meist ist die Übertragung einer Schadenfreiheitsklasse auf Fahranfänger nicht sinnvoll. Der Grund: Die übernehmende Person kann nur die Anzahl an schadenfreien Jahren gutgeschrieben bekommen, die ihrer bisherigen Führerscheinbesitzdauer entspricht. Um den größtmöglichen Nutzen aus der Übertragung zu ziehen und möglichst viele schadenfreie Jahre angerechnet zu bekommen, sollte der Empfänger also bereits über ausreichende Fahrpraxis verfügen.
SF-Klasse übertragen: besondere Fälle
Die Möglichkeit, die Schadenfreiheitsklasse in besonderen Situationen wie bei einer Scheidung oder einem Todesfall zu übertragen, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Wenn die Kfz-Versicherungsgesellschaft kulant ist, lassen sich Übertragungen der SF-Klasse auch in diesen Ausnahmefällen in der Regel problemlos durchführen.
Scheidung
Im Falle einer Scheidung kann die während der Ehe angesammelte SF-Klasse unter bestimmten Bedingungen aufgeteilt oder übertragen werden. Die genauen Modalitäten sollten mit der Versicherung geklärt werden, um eine faire Lösung für beide Parteien zu finden.
Todesfall
Bei einem Todesfall besteht oft die Möglichkeit, die SF-Klasse des Verstorbenen auf ein direktes Familienmitglied zu übertragen. Der Empfänger kann so sowohl das Fahrzeug als auch die Kfz-Versicherung inklusive Schadenfreiheitsrabatt erben. Dafür muss in der Regel eine Sterbeurkunde vorgelegt und ein separater Antrag an die Kfz-Versicherung gestellt werden. Auch hier gilt, dass dem Erben nur so viele schadenfreie Jahre angerechnet werden können, wie er im Besitz der Fahrerlaubnis ist.
Versicherungswechsel
Ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft kann ebenfalls ein Anlass sein, die SF-Klasse zu übertragen. Die meisten Versicherer erkennen die bei einem anderen Unternehmen erworbenen Schadenfreiheitsklassen an. Eine Ausnahme kann es geben, wenn die Schadenfreiheitsklasse durch einen kostenpflichtigen Rabattschutz-Versicherungszusatz entstanden ist – diesen wird die neue Versicherung in der Regel nicht übernehmen.
Wie wirkt sich ein Schadensfall auf die übertragene SF-Klasse aus?
Ein Schadensfall wirkt sich generell negativ auf die Schadenfreiheitsklasse aus – das gilt auch für übertragene SF-Klassen. Sollte der Empfänger der übertragenen SF-Klasse einen Schaden verursachen, kann dies zu einer Rückstufung in der SF-Klasse führen, was höhere Versicherungsbeiträge nach sich ziehen kann. Ob eine Rückstufung durchgeführt wird, entscheidet der Versicherer in der Regel individuell nach Höhe der Schadensumme und weiteren Faktoren.