Samstag, 27 April, 2024

Krankenversicherung für Babys: Vergleichen und beste Leistungen sichern!

So bekommt das Baby eine Krankenversicherung.

Bereits wenige Tage nach der Entbindung stehen Untersuchungen für Neugeborene an. Weil hierfür ein eigener Versicherungsnachweis für das Baby benötigt wird, sollten Eltern frühzeitig Kontakt mit ihrer Krankenkasse aufnehmen. Ein automatischer Versicherungsschutz besteht nicht. Informatives zu den verschiedenen Optionen einer Krankenversicherung für Babys sind in diesem Beitrag zusammengefasst.

Versicherungspflicht gilt für die ganze Familie

Die Absicherung durch eine Krankenversicherung für den Krankheitsfall ist in Deutschland für jeden Einwohner Pflicht. Diese gesetzliche Verbindlichkeit gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Für Neugeborene tragen die Eltern die Verantwortung und müssen dementsprechend für den Krankenversicherungsschutz ihres Schützlings sorgen. Begriffe, die in diesem Zusammenhang häufig Fragen aufwerfen, sind die sogenannte Mitversicherung, die Kindernachversicherung und die Kinderalleinversicherung:

  • Mitversicherung: Damit ist die beitragsfreie Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) für Familienangehörige (gemäß § 10 SGB V) gemeint. Sind beide Elternteile gesetzlich krankenversichert, werden über ihre Krankenversicherung Babys ohne zusätzliche Beiträge mitversichert. Obwohl aufgrund des gesetzlichen Anspruchs keine separate Beantragung für den Versicherungsschutz nötig ist, müssen Eltern ihre Neugeborenen bei ihrer Krankenkasse anmelden.
  • Kindernachversicherung: Der Familienversicherung der GKV steht die Kindernachversicherung der privaten Krankenversicherung (PKV) gegenüber. Mit der gesetzlich geregelten Kindernachversicherung gemäß 198 Versicherungsvertragsgesetz werden Versicherer verpflichtet, neugeborene Kinder ihrer Versicherten ohne Wartezeiten und Risikozuschläge ab der Geburt zu versichern. Vorausgesetzt, die Anmeldung zur Versicherung des Babys erfolgt durch die Eltern spätestens zwei Monate nach der Entbindung rückwirkend und mindestens ein Elternteil verfügt über eine Krankenversicherung. Der letzte Punkt kann darüber hinaus bei einigen Versicherungsgesellschaften eine vertragliche Frist umfassen. Eine automatische Nachversicherung gibt es im Rahmen der PKV nicht.
  • Kinderalleinversicherung: Trotz der gesetzlichen Verpflichtung für eine Krankenversicherung können Eltern grundsätzlich selbst entscheiden, ob ihr Kind bei ihrem Versicherer oder einer anderen Versicherungsgesellschaft versichert werden. Ist ein Baby über einen anderen Versicherer krankenversichert als die Eltern, wird dies als Kinderalleinversicherung bezeichnet. Diese Art der Versicherung ist in der GKV und der PKV möglich. Bei der PKV hat eine Kinderalleinversicherung jedoch zwei entscheidende Nachteile: Zum einen sind Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse nach einer Gesundheitsprüfung denkbar. Zum anderen kann eine Wartezeit dazu führen, dass gewisse Kosten nicht übernommen werden, weil diese vor dem Versicherungsbeginn entstanden sind. Bestes Beispiel sind die Geburtskosten, die mehrere tausend Euro betragen können. Verweigert die Versicherung die Kostenübernahme wegen der rückwirkenden Versicherung, kann es für Eltern teuer werden.

Über welche Krankenversicherung Babys optimal und möglichst günstig versichert sind, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Die beste Lösung hängt maßgeblich davon ab, ob die Eltern gesetzlich und / oder privat krankenversichert sind. Außerdem kann das Einkommen eine entscheidende Rolle spielen. Details zu den verschiedenen Konstellationen haben wir in diesem Beitrag ausführlich thematisiert.

 Optimalen Versicherungsschutz im Voraus gewährleisten

Im Idealfall beschäftigen sich werdende Eltern bereits vor der Geburt ihres Kindes mit dessen Krankenversicherung. Steht aufgrund der Einkommensverhältnisse beispielsweise vorab fest, dass das Baby über die Krankenkasse der Mutter familienversichert werden soll, lohnt sich ein kritischer Blick auf die Leistungen ihres aktuellen Versicherers. Womöglich ist ein frühzeitiger Wechsel zu einer alternativen Krankenversicherung sinnvoll, um sich zusätzliche Vorteile zu verschaffen. Die Unterschiede sind nicht zu unterschätzen.

Tipp der Redaktion: Unabhängige Vergleiche zeigen auf, welche Krankenkassen in den verschiedenen Lebenslagen wie beispielsweise rund um Kinderwunsch, Schwangerschaft und Entbindung besonders überzeugen. Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER gehört laut einer Auszeichnung der Zeitschrift ELTERN zu den familienfreundlichsten Krankenkassen und bietet im Rahmen der Familienversicherung diverse Extras. Neben einem hochwertigen Babyschlafsack als Willkommensgeschenk und einer kostenlosen digitalen Hebammenberatung können sich Versicherte beispielsweise bis zu 100 Euro Baby Bonus sichern.

Typische Extras der familienfreundlichen Versicherer

Mit einem Vergleich von potenziellen Tarifen – ob privat oder gesetzlich – können Eltern direkten Einfluss auf die künftigen Leistungen der Krankenversicherung für ihr Baby nehmen. Selbst in der Schwangerschaft ist ein Versicherungswechsel möglich. Nachfolgend beispielhafte Leistungen in relevanten Bereichen des Familienlebens, die nicht jede Krankenkasse (voll) übernimmt und somit den Ausschlag bei der Wahl des Versicherers geben können:

  • Toxoplasmose-Test
  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
  • Künstliche Befruchtung
  • Hebammenrufbereitschaft
  • Geburtsvorbereitung mit Partner
  • Vorsorgeuntersuchungen U10 / U11
  • Alternativmedizin

Konkretes Sparpotenzial bieten gesetzliche Krankenversicherungen mit Bonusprogrammen für die ganze Familie. Damit können Versicherte durch gesundheitsbewusstes Verhalten – wie zum Beispiel der regelmäßige Besuch von Vorsorgeuntersuchungen – Punkte sammeln und sich Guthaben für weitere Leistungen oder sogar Geldbeträge als Belohnung sichern.

Ähnliche Artikel

Beliebte Themen

AKTUELLE BEITRÄGE