Freitag, 26 April, 2024

Flug verspätet oder storniert? So bekommst du dein Geld zurück!

Die Vorfreude auf den Urlaub ist meist groß. Gerade Familien planen in der Regel ihren Urlaub vorzeitig und dennoch ist das Verreisen auch häufig eine Geduldsprobe. Wenn es überraschend am Flughafen zu Komplikationen kommt, wird deine Geduld meist auf eine harte Probe gestellt. Wenn dein gebuchter Flug stundenlang Verspätung hat oder gar komplett gestrichen wird, ist nicht nur der Ärger groß, sondern oft sind auch Kinder mit der langen Wartezeit überfordert.

Zwar hast Du als betroffener Passagier bei massiven Verspätungen Anspruch auf Betreuung, Verpflegung und laut EU-Fluggastrecht häufig sogar auf eine finanziele Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro, jedoch ist es häufig in der Situation am Flughafen mit Kindern nervenaufreibend, seine Rechte gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen.

Natürlich kannst du auf eigene Faust versuchen, eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Auch ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale kannst du einschalten, um zu deinem Recht zu kommen. Alternativ kannst du auch eines der kommerziellen Onlineportale nutzen, die sich darauf spezialisiert haben, die Ansprüche von Fluggästen gegenüber den Airlines durchzusetzen. Diese spezialisierten Inkassofirmen arbeiten natürlich nicht umsonst, jedoch durchaus erfolgreich. An manchen Flughäfen stehen sogar Vertreter der Firmen parat, um gestrandete Passagiere vor Ort zu unterstützen.

Wann hast du Anspruch auf Entschädigung?

Zu Verspätungen kann es im Flugverkehr immer kommen. Jedoch musst du nicht unendliche Wartezeiten klaglos über dir ergehen lassen. Bei Flugverspätungen ab drei Stunden steht dir grundsätzlich eine finanzielle Entschädigung zu. Dies ist zwar kein Ersatz für die verlorene Urlaubszeit, jedoch zumindest eine kleine Entschädigung. Bei Flugverspätungen liegen die Entschädigungssummen zwischen 250 Euro und 600 Euro. Dies ist unabhängig davon, wie kostspielig dein Flug war. Einzige Voraussetzung ist, dass du von einem EU-Land aus startest oder dein Flug von einem Drittstaat in ein EU-Land geplant ist. Wichtig ist auch, dass die Airline ihren Sitz in einem EU-Land unterhält. In diesen Fällen greift die Fluggastrechte-Verordnung (VO).

Doch nicht nur wenn dein Flug Verspätung hat, sondern auch bei Überbuchung oder Streichung des Fluges greift laut Europäischem Gerichtshof die VO. Wird kurzfristig ein Ersatzflug zur Verfügung gestellt, dann halbiert sich dein Entschädigungsanspruch in der Regel. Nur wenn eine Fluggesellschaft außergewöhnliche Umstände nachweisen kann, hast du keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung.

Wie hoch die Entschädigungssumme ausfällt hat nichts mit dem Flugpreis zu tun, sondern viel mehr mit der gebuchten Flugstrecke. Bei Strecken von bis zu 1.500 Kilometern ist eine Summe von 250 € vorgesehen. Auf 400 € Entschädigung hast du bei Flugstrecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer Anspruch. Flüge über 3.500 Kilometer müssen mit einer Summe von 600 Euro entschädigt werden. Gerade wenn es um einen geplanten Familienurlaub geht, solltest du nicht auf deine Ansprüche verzichten, denn die Summen gelten pro Person.

So kannst du deine Rechte einfordern

Im ersten Schritt ist es wichtig, dass du dir am Flughafen die Verspätung oder die Annullierung deines Flugs von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen lässt. Im Anschluss kannst du einen kleinen Dreizeiler per Einschreiben an die Fluggesellschaft schicken mit dem Vermerk, dass dir eine Entschädigung zusteht. Hierbei solltest du direkt auf die Fluggastrechte-Verordnung verweisen. Zudem ist wichtig, dass du eine Zahlungsfrist von höchstens drei Wochen angibst. Musterschreiben finden sich unter anderem auf online bei den gängigen Verbraucherportalen. Beeilen musst du dich nicht, denn wenn du dir die Bestätigung am Flughafen geholt hast, kannst du bis zu drei Jahre nach dem Flugausfall dein Recht geltend machen. Entsprechend kannst du entspannen und erst einmal deinen Resturlaub genießen.

Hier bekommst du professionelle Hilfe

Immer wieder gibt es Probleme bei der Geltendmachung der Rechte und so musst du durchaus hartnäckig gegenüber manchen Fluggesellschaften sein. Lass dich nicht abwimmeln oder durch Ausreden abschrecken. Ist dir dies alles zu viel, dann kannst du natürlich bei einer Ablehnung einen Anwalt einschalten. Einfacher ist es jedoch, wenn du dich direkt an ein spezialisiertes Inkassoportal wendest. Unter anderem bietet das Fluggasthelferportal Airhelp.com schnelle und unkomplizierte Hilfe. Der große Vorteil liegt darin, dass du dir einiges an Nerven sparst. Zudem gehst du kein Risiko ein, denn nur wenn das Unternehmen erfolgreich darin ist für dich eine Entschädigungszahlung geltend zu machen, erhält es eine kleine Provision. Für dich ist dies nicht nur die bequemste Art dein Recht geltend zu machen, sondern neben der Beauftragung eines Anwalts die erfolgversprechendste.

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