Donnerstag, 25 April, 2024

Was tun, wenn Kinder durch In-App-Käufe Schulden machen?

So reagiert man am besten bei versehentlichen oder heimlichen In-App Käufen der Kinder.

Selbst die beste Finanzerziehung kann nicht vor Fehlern schützen. Die moderne digitale Welt bietet zahlreiche Stolperfallen, die selbst Erwachsene überfordern – und Kinder erst recht. Doch was können Eltern tun, um ihren Nachwuchs und letztendlich ihr eigenes Konto zu schützen?

Schulden durch In-App-Käufe immer häufiger

„Siebenjähriger verzockt 2.700 Euro am Handy“ und ähnliche Meldungen schrecken Eltern immer wieder auf. In diesem Fall, von dem die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtete, hatte der Sprössling fröhlich über die Kreditkarte seiner Mutter weitere Einkäufe getätigt, nachdem seine Guthabenkarte aufgebraucht war. Zweifellos ein Fehler der Mutter, doch auch viele andere Eltern fürchten die Manipulationen, die von modernen Handy- und Computerspielen ausgehen. Häufig werden die Spiele selbst kostenlos angeboten, doch um sich im Spiel zu verbessern und gegen andere Spieler zu bestehen, ist der Kauf zusätzlicher Fähigkeiten und Ausrüstungsgegenstände erforderlich. Diese sogenannten In-App-Käufe werden entweder per Guthabenkarte beglichen oder über die Mobilfunkrechnung. Dabei kommen schnell horrende Summen zusammen.

So können Eltern die Käufe ihrer Kinder regeln

Grundsätzlich sollten Eltern ihre Kinder natürlich dazu anhalten, In-App-Käufe und ähnliche Ausgaben über ihr reguläres Taschengeld zu finanzieren. Erhält ein zehnjähriges Kind 20 Euro Taschengeld im Monat, könnte es dieses komplett oder teilweise für eine Guthabenkarte verwenden. Ist das Geld aufgebraucht, muss es bis zum folgenden Monat auf weitere Käufe verzichten. Dies kann ein schmerzhafter, aber ausgesprochen lehrreicher Prozess sein, wenn am 25. des Monats eine neue tolle Funktion im Spiel erscheint, für die kein Geld mehr da ist.

Ebenfalls wichtig: Kinder sollten nicht auf den Smartphones der Eltern spielen, auf denen möglicherweise Kreditkartendaten, PayPal-Konten und ähnliches hinterlegt ist. Besser ist es, dem Kind ein eigenes Smartphone zur Verfügung zu stellen, auf dem keinerlei Zahlungsmöglichkeiten gespeichert sind. Dazu muss eine Drittanbietersperre eingerichtet sein, damit die Anbieter der Spiele die In-App-Käufe nicht über die Mobilfunkrechnung abrechnen. Für Kinder empfiehlt sich hier ohnehin eine Prepaid-Karte mit einem festen monatlichen Budget, das nicht überschritten werden darf.

Wenn es doch passiert ist: Widerspruch einlegen!

Die Verbraucherzentralen der Bundesländer helfen hier gerne mit einer telefonischen Beratung und mit Musterbriefen für die Rückforderung der Smme. Wichtig ist nur, dass der Widerspruch zeitnah eingelegt wird. Niemand sollte sich scheuen, zur Tat zu schreiten: Je mehr Eltern sich wehren, umso größer ist die Chance, dass gewissenlose Anbieter Kinder gezielt zu Käufen animieren.

Ähnliche Artikel

Beliebte Themen

AKTUELLE BEITRÄGE