Samstag, 27 April, 2024

U1 bis U9: Die neun U-Untersuchungen!

U1 bis U9!

Genau wie in der Schwangerschaft den Mutterpass, erhält man ein  Untersuchungsheft, in dem alle Untersuchungsergebnisse eingetragen werden. Bei jeder der Untersuchungen schaut der Arzt oder die Ärztin, ob sich Euer Kind altersgemäß entwickelt. Das umfaßt immer eine körperliche Untersuchung, eine Prüfung der Sinnesorgane und der Bewegungsfähigkeiten. Ganz wichtig sind dabei die Beobachtungen, die Ihr im Umgang mit Eurem Kind macht. Der Arzt oder die Ärztin sieht Euer Kind nur kurze Momente.

U1: Die 1. Untersuchung

Die U1 wird gleich nach der Geburt durchgeführt. Der Arzt achtet auf lebensbedrohliche Zustände und sofort zu erkennende Schäden.

  • Gewicht, Länge und Kopfumfang werden gemessen und notiert.
  • Kopf und Fontanellen werden untersucht.
  • Die Brust wird untersucht, Atem und Herzschlag überprüft.
  • Bauchraum und Genitalien werden untersucht. Bei einem Jungen wird festgestellt, ob die Hoden in den Hodensack abgestiegen sind.
  • Puls und Reflexe werden überprüft.
  • Das Neugeborene wird nach der Apgar-Zahl beurteilt. Die Apgar-Zahl wird auch in das gelbe Untersuchungsheft eingetragen.

U2: Die 2. Untersuchung

Die U2 wird vom 3. bis 10. Lebenstag durchgeführt. Sie ist der erste ärztliche Grundcheck für das Kind und findet meist noch in der Geburtsklinik statt.

  • Aus der Ferse wird ein Tropfen Blut entnommen, um Stoffwechselstörungen zu erkennen. Diese können, wenn sie nicht sofort behandelt werden, zu schweren Hirnschäden führen.
  • Man beginnt mit der Rachitis-Vorsorge.
  • Die Organe des Kindes werden überprüft. Wenn ein Verdacht auf Hüftleiden besteht, werden auch die Hüftgelenke des Kindes mit Ultraschall untersucht.

U3: Die 3. Untersuchung

Die U3 wird von der 4. bis 6. Lebenswoche durchgeführt. Da die U1 und die U2 normalerweise noch im Krankenhaus gemacht werden, ist es für die meisten Eltern das erste Mal, daß sie mit ihrem Kind zum Kinderarzt gehen. Die normale Entwicklung des Kindes wird überprüft. D.h. der Arzt oder die Ärztin überprüfen

  • das Gewicht des Kindes, ob es zunimmt
  • ob es sich altersgerecht bewegt
  • die Augenreaktion
  • das Hörvermögen
  • Der Arzt oder die Ärztin achten auf Krankheiten des Körpers und des Nervensystems
  • Spätestens jetzt werden die Hüftgelenke mit Ultraschall untersucht

U4: Die 4. Untersuchung

Die U4 wird vom 3. bis 4. Lebensmonat durchgeführt. Es wird das Bewegungsverhalten des Kindes (z.B. wie es greift und ob es den Gegenstand in der Hand halten kann) beurteilt. Die Eltern werden über das Verhalten befragt. (z.B. ob das Baby seine Händchen öffnet und nicht immer zur Faust ballt.)

  • U.a. wird auch untersucht, ob das Baby einen Gegenstand mit den Augen verfolgt und ob es schielt.
  • Die Ernährungsweise wird besprochen.
  • Wenn die Eltern sich an das empfohlene Impfprogamm halten, wird mit den Impfungen begonnen.

U5: Die 5. Untersuchung

Die U5 wird vom 6. bis 7. Lebensmonat durchgeführt.

  • Es wird die altersgemäße Entwicklung des Kindes überprüft. Dabei sind die Bewegungsmöglichkeiten und die Geschicklichkeit des Kindes wichtige Punkte.
  • Der Arzt begutachtet z.B., wie sich das Kind in Bauchlage verhält, ob es sich mit geöffneten Händen abstützt.
  • Außerdem soll es mit den Händen nach hingehaltenen Gegenständen greifen. Die weiteren Ernährungsmöglichkeiten werden besprochen.

U6: Die 6. Untersuchung

Die U6 wird vom 10. bis 12. Lebensmonat durchgeführt.

  • Zu diesem Termin werden speziell die Hör- und Sehfähigkeiten des Kindes untersucht.
  • Außerdem wird die Entwicklung der äußeren Geschlechtsorgane überprüft.
  • Neuerworbene Fähigkeiten, wie Krabbeln, Hochziehen an Möbeln, erste Schritte, Verfeinerung des Greifverhaltens usw. werden begutachtet. Es wird darauf geachtet, ob sich das Kind normal für seine Umgebung interessiert.
  • Auch das Sprachverhalten rückt nun ins Blickfeld – die meisten Kinder bilden jetzt Doppelsilben wie papa, dada, hana etc.

U7: Die 7. Untersuchung

Die U7 wird vom 21. bis 24. Lebensmonat durchgeführt. Die letzte Untersuchung liegt etwa ein Jahr zurück. Deshalb wird geprüft, ob sich Euer Kind altersgerecht entwickelt hat. Z.B., ob es alleine gehen, sich bücken und wieder aufrichten kann sowie Treppen steigen (mit festhalten am Geländer) kann.

  • Wieder werden neben der körperlichen Entwicklung die Sinnesorgane beurteilt.
  • Außerdem wird überprüft, ob das Kind eine altersgemäße Sprache hat und einfachen Aufforderungen nachkommen kann.

U8: Die 8. Untersuchung

Die U8 wird vom 45. bis 48. Lebensmonat durchgeführt. Das Kind ist jetzt 3,5 bis 4 Jahre alt.

  • Spätestens jetzt versucht man Hör- und Sehstörungen zu erkennen.
  • Auch der Geschicklichkeit bei den Bewegungen (z.B. Stehen auf einem Bein) wird Bedeutung beigemessen.
  • Wieder wird überprüft, ob das Kind eine altersgemäße Sprache hat und in klaren Sätzen spricht.

U9: Die 9. Untersuchung

Die U9 wird vom 60. bis 64. Lebensmonat durchgeführt. Das Kind ist jetzt 5 bis 5,5 Jahre alt. Diese Untersuchung ist die letzte Möglichkeit Krankheiten und Störungen vor der Einschulung festzustellen.

  • Wieder wird überprüft, ob das Kind richtig spricht, sieht und hört. Nochmal wird sein Bewegungsverhalten überprüft.
  • Auch wird über das Sozialverhalten sowie die psychische und emotionale Entwicklung gesprochen.

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