Freitag, 26 April, 2024

Allgemeines

Außer den gängigen Regelkindergärten gibt es noch Einrichtungen mit besonderen Konzepten, wie Montessorikindergärten, Waldorfkindergärten oder auch Waldkindergärten. Zu diesen Regelkindergärten kommen noch die sonderpädagogischen, heilpädagogischen Kindergärten hinzu, welche meist als Integrativkindergärten bezeichnet werden und durch kleinere Gruppen sowie einem höheren Personalschlüssel gekennzeichnet sind. Der Trend geht hin zu Kooperationseinrichtungen bzw. Kinderhäusern, die Kinder zwischen 0 und 10 Jahren betreuen. Kindergärten sind familienergänzende Institutionen, mit den Grundsätzen: Bildung, Erziehung und Betreuung.

Die übliche Aufnahmezeit in den Kindergärten ist der September. Während des KiGa-Jahres ist es meist nur durch „Nachrücken“ möglich, einen Platz zu ergattern. Dies kommt zustande, wenn Kinder unter dem Jahr aus dem Kindergarten austreten, z.B. wegen Umzug.

In Bezug auf die Öffnungszeiten gibt es verschiedene Modelle:

  • Teilzeitbetreuung, am Vor- und am Nachmittag

  • Vormittags-Über-Mittagsangebot, von morgens bis nach dem Mittagessen

  • Ganztagsbetreuung, von morgens bis zum Spätnachmittag

  • Erweiterte Öffnungszeiten z.B. ab 5.30 Uhr bis 20.00 Uhr, Samstagsbetreuung und Übernachtungsmöglichkeiten

Seit 1996 gilt in Deutschland der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. Dieser ist jedoch häufig mit der Bedingung verknüpft, berufstätig zu sein.

Rein rechnerisch hatten 90% der 3- bis unter 6½-jährigen die Möglichkeit, einen Kindergarten zu besuchen. Ende 1994 lag diese Quote erst bei 77,2%. 
 

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