Donnerstag, 28 März, 2024
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Nach der Elternzeit geht es für die meisten zurück in den Beruf

Nach Elternzeit: Das müssen Berufsrückkehrer beachten!

Berufsrückkehrerinnen oder Berufsrückkehrer sind Frauen und Männer, die ihre Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger unterbrochen...
Wiedereinstieg nach Elternzeit und Mutterschutz

Ausstieg auf Zeit: Wiedereinstieg in den Job nach Mutterschutz und Elternzeit!

Mütter, die unmittelbar nach dem Mutterschutz ihre Arbeit wieder aufnehmen, kehren in der Regel auf ihren alten Arbeitsplatz zurück und sind mit ihren Aufgaben noch bestens vertraut. Dennoch hat sich mit der Geburt eines Babys in der Familie einiges verändert und nichts ist mehr, wie es vorher war. Ein Wiedereinstieg in das Berufsleben sollte daher frühzeitig geplant und vorbereitet werden.

Quelle: all-about-family.de

Elternzeit

Die Elternzeit kann bis zu drei Jahren von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden. Die Eltern können sich in der Elternzeit abwechseln oder diese...
Manche Frauen bekommen Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Mutter und Baby schützen – Beschäftigungsverbote in der Schwangerschaft!

Werdende Mütter genießen in Deutschland einen besonderen Schutz. Der Gesetzgeber gibt ein absolutes Beschäftigungsverbot für alle Schwangeren für einen festgelegten Zeitraum vor und nach...
Was muss man nach der Geburt von einem Baby tun?

Formalitäten nach der Geburt: Geburtsurkunde, Elterngeld und Co.

Das Baby ist da und die Freude ist groß! Herzlichen Glückwunsch – jetzt beginnt eine Zeit voller unvergesslicher Momente, die du in vollen Zügen...
Schlaflose Mutter wacht am Babybett

Wenn die Nacht zum Tag wird: Schlafmangel in der Babyzeit

Schlafmangel wirkt sich extrem auf den menschlichen Körper aus und führt schnell an die Grenzen der Belastbarkeit. Nicht umsonst wurde künstlich induzierter Schlafmangel in...
Schwanger während Studium oder Ausbildung?

Schwanger während Ausbildung oder Studium – kein Grund zur Panik!

Der Test zeigt zwei Striche und die Untersuchung beim Arzt schließt letzte Zweifel aus – ein Kind ist unterwegs. Langsam steigt Panik auf, denn das war so nicht geplant. Eigentlich wollte man erst die Ausbildung oder das Studium beenden, bevor man eine Familie plant. Aber im Leben läuft es bekanntlich selten nach Plan. Hat man die unerwartete Neuigkeit erst einmal verdaut, machen sich die meisten Gedanken, wie es nun weitergehen soll. Muss die Ausbildung jetzt hingeschmissen werden? Das Studium abgebrochen? Keinesfalls. Denn für Schwangere und junge Eltern gibt es in der Ausbildungsphase viele Möglichkeiten und oft zusätzliche Unterstützung.

So beantragt man Elterngeld

Elterngeld beantragen!

Das Elterngeld bleibt eine wichtige Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf. Für die Mehrheit der Elterngeldberechtigten ändert sich nichts.Das Elterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen.

Gesetzliche Regelungen

In der Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Stunden wöchentlich beim bisherigen Arbeitgeber zulässig. Wenn Ihr Euch überlegt, eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben, wäre es ratsam, Euch von der Erziehungsgeldstelle wegen möglicher Auswirkung des Einkommens auf die Höhe des Erziehungsgeldes, beraten zu lassen.

Wiedereinstiegscountdown

Zwei Wochen nach der Geburt solltet Ihr Eurem Arbeitgeber die Länge der in Anspruch nehmenden Elternzeit mitteilen.

Nach der Geburt (wenn der erste Stress vorbei ist) könntet Ihr das Baby den „alten Kollegen“ vorstellen. Die weiteren Besuche in Eurer alten Arbeitsstelle solltet Ihr nicht ausschließlich nutzen, um Kaffee zu trinken und über private Dinge zu sprechen. Fragt immer mal wieder nach den Neuesten Infos bzw. beruflichen Veränderungen etc. nach, um auf den neuesten Stand zu bleiben. Vielleicht könnt Ihr auch vor Ort schriftliche Neuerungen mitnehmen!?